Sie haben ein Paket aus China, den USA oder Großbritannien bestellt und fragen sich, ob zusätzliche Gebühren anfallen? Seit dem 1. Juli 2021 gibt es in der EU keine Zollfreigrenze mehr für die Einfuhrumsatzsteuer. Das bedeutet: Bei fast jeder Bestellung aus einem Nicht-EU-Land werden Gebühren fällig. Wir erklären Ihnen genau, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie Überraschungen vermeiden.
Wann fallen Zollgebühren an?
Grundsätzlich gilt: Bei allen Paketen aus Nicht-EU-Ländern können Gebühren anfallen. Dazu zählen beliebte Shopping-Destinationen wie China (inkl. AliExpress, Temu, SHEIN), USA, Großbritannien (seit dem Brexit) und die Schweiz. Innerhalb der EU – also bei Bestellungen aus Deutschland, Italien, Frankreich etc. – fallen keine Zollgebühren an.
Die wichtigsten Freigrenzen auf einen Blick
| Warenwert | Einfuhrumsatzsteuer (20 %) | Zollgebühren |
|---|---|---|
| 0 – 150 € | Ja, fällt an | Nein |
| Über 150 € | Ja, fällt an | Ja (0–17 %) |
| Geschenke bis 45 € | Nein | Nein |
Wichtig: Keine Freigrenze mehr seit 2021
Früher waren Bestellungen unter 22 € von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Regelung wurde am 1. Juli 2021 abgeschafft. Heute fällt die EUSt ab dem ersten Euro an – auch bei einem 5-€-Artikel aus China.
Wie werden die Gebühren berechnet?
Die Berechnung erfolgt in zwei Stufen:
- 1Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) – 20 % auf den Gesamtwert, der sich aus Warenwert + Versandkosten + eventuelle Zollgebühren zusammensetzt. Die EUSt fällt ab dem ersten Euro an.
- 2Zollgebühren – Erst ab einem Warenwert von 150 € (ohne Versandkosten). Der Zollsatz hängt von der Warengruppe ab und liegt meist zwischen 0 % und 17 %. Elektronik hat oft niedrige Sätze, Textilien und Schuhe höhere.
Rechenbeispiel:
Sie bestellen ein Kleidungsstück aus den USA für 80 € plus 15 € Versandkosten:
- Warenwert unter 150 € → keine Zollgebühren
- EUSt: 20 % von 95 € (80 € + 15 €) = 19 € Einfuhrumsatzsteuer
- Gesamtkosten: 80 € + 15 € + 19 € = 114 € statt 95 €
IOSS – das vereinfachte Verfahren
Viele Online-Shops nutzen das Import One-Stop-Shop (IOSS) Verfahren. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf berechnet und bezahlt. Auf dem Paket steht dann eine IOSS-Nummer.
Der Vorteil für Sie: Bei der Einfuhr fallen keine weiteren Gebühren an und Ihr Paket wird nicht beim Zoll aufgehalten. Große Plattformen wie AliExpress, SHEIN und Temu nutzen IOSS bereits standardmäßig.
So erkennen Sie IOSS
Achten Sie beim Checkout auf Hinweise wie „inkl. Steuern", „VAT included" oder „Einfuhrumsatzsteuer im Preis enthalten". Wenn der Shop IOSS nutzt, ist der Preis, den Sie an der Kasse sehen, der Endpreis – ohne böse Überraschungen bei der Zustellung.
Geschenke aus dem Ausland
Für private Geschenksendungen (nicht gewerblich) aus Nicht-EU-Ländern gilt eine Freigrenze von 45 €. Bis zu diesem Warenwert fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Voraussetzung: Die Sendung muss auf der Zollinhaltserklärung als „Gift" gekennzeichnet sein und darf keinen kommerziellen Charakter haben.
Tipps zur Vermeidung von Überraschungen
- Prüfen Sie vor dem Kauf das Versandland: Versendet der Shop aus einem EU-Land, fallen keine Zollgebühren an. Viele internationale Shops haben mittlerweile EU-Lager.
- Achten Sie auf IOSS: Shops mit IOSS-Verfahren berechnen die Steuer gleich beim Kauf – keine zusätzlichen Gebühren bei der Einfuhr.
- Kalkulieren Sie 20 % EUSt ein: Rechnen Sie bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern immer 20 % auf den Gesamtpreis (Ware + Versand) dazu.
- Rechnung aufbewahren: Der Zoll kann einen Nachweis über den Warenwert verlangen. Ohne Rechnung schätzt der Zoll den Wert – oft zu Ihren Ungunsten.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fehler beim Zoll vermeiden
Viele Empfänger sind überrascht, wenn der Postbote plötzlich Geld verlangt. Diese häufigen Fehler können Sie leicht vermeiden:
- Versandland nicht geprüft: Viele glauben, dass ein Shop mit .at- oder .de-Domain auch aus der EU versendet. Prüfen Sie immer, woher das Paket tatsächlich kommt – besonders bei Marketplace-Verkäufern auf Amazon.
- Versandkosten vergessen: Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Gesamtwert (Ware + Versand) berechnet, nicht nur auf den Warenwert. Das wird oft übersehen.
- Keine Rechnung aufbewahrt: Ohne Kaufbeleg schätzt der Zoll den Warenwert – und diese Schätzung fällt selten zu Ihren Gunsten aus.
- Bearbeitungsgebühren übersehen: Wenn der Paketdienst (z.B. Post, DHL) die Zollgebühren für Sie vorstreckt, kommt eine Bearbeitungsgebühr von ca. 5–10 € dazu. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu den eigentlichen Zollkosten an.
Paket beim Zoll – und jetzt?
Wenn Ihr Paket beim Zoll festgehalten wird, erhalten Sie in der Regel eine Benachrichtigung per Post oder E-Mail. Bei der Österreichischen Post können Sie die Zollgebühren oft direkt online bezahlen. In manchen Fällen müssen Sie persönlich beim Zollamt erscheinen und die Rechnung vorlegen.
- 1Benachrichtigung abwarten – Sie erhalten einen Brief oder eine E-Mail mit der Information, dass Ihr Paket beim Zoll liegt und welche Gebühren anfallen.
- 2Gebühren bezahlen – Online, per Überweisung oder bar beim Zollamt. Bei der Post können Sie oft direkt bei der Zustellung bezahlen.
- 3Belege bereithalten – Drucken Sie die Kaufrechnung aus. Der Zoll kann einen Nachweis über den Warenwert und den Inhalt des Pakets verlangen.
Tipp: Zoll-Rechner nutzen
Der österreichische Zoll bietet auf seiner Website einen kostenlosen Zoll-Rechner an, mit dem Sie vorab berechnen können, welche Gebühren für Ihre Bestellung anfallen. So gibt es keine bösen Überraschungen bei der Zustellung. Suchen Sie auf bmf.gv.at nach „Zoll-Rechner".