Zollgebühren beim Paketversand – was seit Juli 2026 gilt

Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist weg. Seit 1. Juli 2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition – mit Rechenbeispiel und Ablauf der Verzollung.

Seit 1. Juli 2026 ist jede Bestellung aus einem Drittland zollpflichtig, unabhängig vom Warenwert. Die 150-Euro-Zollfreigrenze, die jahrelang für Shein-, Temu- und AliExpress-Bestellungen galt, gibt es nicht mehr. An ihre Stelle tritt ein Pauschalzoll von 3 Euro - allerdings nicht pro Paket, sondern pro Warenposition. Genau dieser Unterschied macht bei einer typischen Sammelbestellung schnell zweistellige Beträge aus.

Was sich am 1. Juli 2026 geändert hat

Bis Ende Juni 2026 waren Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro zollfrei. Nur die Einfuhrumsatzsteuer fiel an. Diese Grenze ist gefallen. Das Bundesministerium für Finanzen beschreibt die neue Regelung so: Für Fernverkaufssendungen aus Drittländern gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Ware. Die Übergangsregelung läuft bis 30. Juni 2028, danach übernimmt eine zentrale EU-Zolldatenplattform die Abwicklung.

Der entscheidende Punkt: pro Ware, nicht pro Paket

Das BMF rechnet es an einem Beispiel vor: Eine Sendung mit 2 Paar Sportschuhen, 5 T-Shirts und 2 Blusen enthält drei getrennte Warenpositionen. Fällig werden deshalb nicht 3 Euro, sondern 9 Euro Zoll. Die Zahl der Stück spielt keine Rolle, die Zahl der unterschiedlichen Warenarten schon.

Was Sie bei einer Bestellung tatsächlich zahlen

Drei Posten kommen zusammen, und nur der erste ist der Warenpreis:

  • Einfuhrumsatzsteuer: 20 Prozent auf Warenwert plus Versandkosten. Sie fällt seit 1. Juli 2021 ab dem ersten Cent an - die früher oft zitierte 22-Euro-Grenze ist seit fünf Jahren Geschichte.
  • Zoll: seit 1. Juli 2026 pauschal 3 Euro je Warenposition bei Sendungen bis 150 Euro. Über 150 Euro Warenwert gilt weiterhin der reguläre Zollsatz nach Warenart und Ursprungsland.
  • Bearbeitungsentgelt des Zustellers: Die Post oder der Paketdienst meldet die Sendung beim Zoll an, streckt die Abgaben vor und verrechnet dafür eine eigene Gebühr. Das ist keine Abgabe, sondern ein Entgelt des Unternehmens - und es ist der Posten, der günstige Bestellungen am häufigsten unrentabel macht.

Rechenbeispiel: T-Shirt-Bestellung aus China um 40 Euro

Sie bestellen bei einem Drittland-Händler drei T-Shirts, zwei Hosen und ein Paar Schuhe. Warenwert 40 Euro, Versand 5 Euro. Die Rechnung sieht so aus: Einfuhrumsatzsteuer 20 Prozent auf 45 Euro ergibt 9 Euro. Dazu kommen drei Warenpositionen à 3 Euro, also 9 Euro Zoll. Plus das Bearbeitungsentgelt des Zustellers. Aus einer 40-Euro-Bestellung werden so schnell über 60 Euro.

Tipp: Auf IOSS-Händler achten

Beim Import-One-Stop-Shop-Verfahren zieht der Händler die Einfuhrumsatzsteuer bereits im Warenkorb ein und führt sie ab. Die Sendung läuft dann ohne Nachforderung und ohne Bearbeitungsentgelt durch. Der 3-Euro-Pauschalzoll fällt bei IOSS-Sendungen trotzdem an. Erkennbar ist das daran, dass der Endpreis an der Kasse bereits Steuern enthält und kein Hinweis auf mögliche Einfuhrabgaben erscheint.

Was innerhalb der EU gilt

Nichts von alledem. Innerhalb der Europäischen Union gibt es weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer, weil der freie Warenverkehr gilt. Eine Bestellung aus Deutschland, Italien oder Polen kommt ohne Zollformalitäten an, die Umsatzsteuer ist im Kaufpreis enthalten.

Aufpassen sollten Sie bei drei Ländern, die viele für EU-Mitglieder halten: Die Schweiz, Norwegen und Großbritannien sind Drittländer. Für Bestellungen von dort gelten dieselben Regeln wie für China oder die USA. Bei Großbritannien ist das seit dem Brexit so, wird aber bis heute regelmäßig übersehen. Auch die Kanarischen Inseln zählen umsatzsteuerlich nicht zum EU-Gebiet, obwohl sie zu Spanien gehören.

Geschenke von Privatperson zu Privatperson

Eine Ausnahme ist geblieben: Schickt Ihnen eine Privatperson aus einem Drittland ein Geschenk, kann die Sendung bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei bleiben. Die Bedingungen sind allerdings eng. Es muss sich um eine echte Gelegenheitssendung zwischen Privatpersonen handeln, ohne Bezahlung und ohne gewerblichen Hintergrund. Für Tabakwaren, Alkohol, Parfums und Toilettenwasser gilt die Befreiung nicht - die sind unabhängig vom Wert abgabenpflichtig.

Wer einen Onlineshop als Absender einträgt und „Geschenk“ auf die Zollerklärung schreibt, fällt nicht unter diese Regel. Der Zoll prüft den tatsächlichen Vorgang, nicht die Beschriftung.

So läuft die Verzollung ab

  1. 1
    Die Sendung erreicht die EU-Außengrenze - in der Regel über ein Postzentrum oder das Hub eines Paketdienstes. Dort wird sie beim Zoll angemeldet.
  2. 2
    Der Zoll prüft die Zollinhaltserklärung und legt die Abgaben fest. Unvollständige oder offensichtlich zu niedrige Wertangaben führen zur Aufforderung, Rechnung oder Zahlungsnachweis vorzulegen - das ist der häufigste Grund für wochenlange Verzögerungen.
  3. 3
    Sie werden verständigt - je nach Zusteller per SMS, E-Mail, App oder Benachrichtigungskarte. Zahlen können Sie meist online vorab oder bar bei der Zustellung.
  4. 4
    Die Sendung wird zugestellt, sobald die Abgaben und das Bearbeitungsentgelt bezahlt sind. Nicht abgeholte Sendungen gehen nach Ablauf der Frist an den Absender zurück.

Wenn die Ware nicht passt und zurückgeht

Schicken Sie eine verzollte Ware ins Drittland zurück, sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nicht automatisch verloren. Sie können bei der Zollbehörde einen Erstattungsantrag stellen, brauchen dafür aber den Nachweis, dass die Ware tatsächlich ausgeführt wurde, sowie die ursprünglichen Abgabenbelege. Das Bearbeitungsentgelt des Zustellers wird nicht erstattet - das ist eine Leistung des Unternehmens, keine Abgabe. Bei kleinen Beträgen steht der Aufwand oft nicht dafür, bei größeren Bestellungen lohnt der Antrag. Wie die Rücksendung selbst abläuft, steht im Beitrag zur Retoure.

Vier Fehler, die teuer werden

  • Den Endpreis mit dem Warenpreis verwechseln. Rechnen Sie vor dem Kauf Einfuhrumsatzsteuer, Pauschalzoll je Warenart und Bearbeitungsentgelt dazu. Erst dann ist der Vergleich mit einem heimischen Anbieter ehrlich.
  • Sammelbestellungen mit vielen verschiedenen Artikeln. Seit Juli 2026 kostet jede zusätzliche Warenart 3 Euro. Eine Bestellung mit acht unterschiedlichen Artikeln kommt allein auf 24 Euro Zoll.
  • Die Sendung nicht abholen. Das löst das Problem nicht, sondern erzeugt zusätzliche Lagerkosten und die Rücksendung zum Absender.
  • Auf eine zu niedrige Wertangabe des Händlers vertrauen. Manche Drittland-Shops deklarieren zu niedrig. Auffällig wird das beim Zoll, und die Nachweispflicht liegt dann bei Ihnen als Empfänger.

Häufige Fragen

Gilt der 3-Euro-Zoll auch für gebrauchte Ware von Privatverkäufern?

Nein. Die Regelung betrifft Fernverkaufssendungen von Unternehmen an Verbraucher. Sendungen zwischen Privatpersonen fallen nicht darunter und können bis 45 Euro als Geschenk abgabenfrei bleiben.

Was ist, wenn der Händler bereits alles kassiert hat?

Dann läuft die Sendung über IOSS und es kommt keine Nachforderung für die Einfuhrumsatzsteuer. Prüfen Sie trotzdem die Bestellbestätigung: Steht dort ein Hinweis auf mögliche zusätzliche Einfuhrabgaben, wurde nicht alles abgedeckt.

Ab wann greift der reguläre Zollsatz statt der 3 Euro?

Ab einem Warenwert über 150 Euro. Dann wird nach Warenart und Ursprungsland verzollt, die Sätze reichen je nach Produktgruppe von null bis über zehn Prozent.

Vor der nächsten Drittlandbestellung lohnt der Blick auf den Gesamtpreis statt auf den Warenkorb. Wer stattdessen innerhalb Österreichs oder der EU kauft, spart sich die Rechnung komplett - was der Versand dann kostet, zeigt der Tarifrechner.

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