Zwei Nummernformate: Inland und Ausland
Für Pakete innerhalb Österreichs vergibt die Post eine rein numerische Sendungsnummer mit 22 Ziffern, etwa 1011236513864670170531. Kommt ein Paket aus dem Ausland oder geht eines hinaus, trägt es meist eine 13-stellige Kennung nach dem Weltpoststandard S10: zwei Buchstaben, acht Ziffern Seriennummer, eine Prüfziffer und am Ende ein Länderkürzel, zum Beispiel CA482156827DE.
Das Kürzel am Ende nennt nicht das Ziel. Es nennt das Land des Postunternehmens, das die Nummer vergeben hat. Ein Paket mit „DE“ am Ende wurde also in Deutschland aufgegeben und lässt sich in Österreich unter derselben Nummer in der Sendungssuche der Post verfolgen. Die Post nennt genau so eine Nummer in ihren Hilfeseiten als Beispiel.
Der erste Buchstabe verrät die Versandart:
| Beginnt mit | Versandart laut UPU-Standard S10 |
|---|---|
| C | Paket |
| E | EMS, also internationale Express-Sendung |
| R | Einschreiben (Briefpost) |
| L | Briefsendung mit Sendungsverfolgung |
| U | Briefsendung mit Wareninhalt |
| V | Briefsendung mit Wertangabe |
Eine Nummer, die mit L oder U beginnt, gehört also zu einer kleinen Warensendung im Briefformat, nicht zu einem Paket. Nummern von DPD, GLS oder Hermes findet die Post-Suche dagegen nicht; welcher Dienst zu einer Nummer gehört, zeigt die Formaterkennung.
Die Statusmeldungen der Post im Klartext
Die Meldungen klingen amtlich, und zwei davon werden regelmäßig missverstanden. Die erste steht ganz am Anfang, die zweite ganz am Ende.
| Meldung | Was dahintersteckt | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Elektronische Auftragsdaten wurden vom Versender übermittelt | Der Versender hat das Etikett gedruckt. Das Paket selbst liegt noch bei ihm. | Abwarten. Tut sich tagelang nichts, beim Shop nachfragen - die Post kann an diesem Status nichts ändern. |
| Sendungsannahme durchgeführt | Das Paket ist bei der Post und fährt in ein Logistikzentrum. | Nichts. Ab jetzt ist Umleiten möglich. |
| Sendung in Verteilung | Das Paket läuft durch die Logistikzentren und kommt in den nächsten Werktagen. | Letzte gute Gelegenheit für eine Umleitung. |
| Verzögerung wegen Fehlverteilung | Falsch sortiert. Die Ankunft verschiebt sich um einige Werktage. | In ein, zwei Werktagen wieder nachsehen. |
| Sendung in Zustellung | Das Paket ist im Zustellfahrzeug und kommt voraussichtlich heute. Die Postleitzahl daneben gehört zur letzten Transportstation, nicht zu Ihrer Adresse. | Umleiten geht nicht mehr, nur noch „abstellen lassen“ oder „Wunsch-Nachbar“. |
| Empfänger nicht angetroffen - benachrichtigt | Zustellversuch gescheitert, Benachrichtigung hinterlassen. | Den letzten Abholtag von der Benachrichtigung notieren. |
| Sendung abholbereit | Das Paket liegt in Filiale, Post Partner oder Poststation. | Bis Fristende abholen. |
| Sendung in Post Empfangsbox eingelangt | Das Paket liegt in Ihrer eigenen Empfangsbox. | Entnehmen. |
| Rücksendung/Adressierungsfehler | Die Adresse war unvollständig oder falsch, das Paket geht zurück. | Shop kontaktieren und die Adresse im Kundenkonto korrigieren, sonst passiert es beim nächsten Mal wieder. |
| Sendung ins Zielland weitergeleitet | Nur bei Paketen ins Ausland: Ab jetzt meldet der Dienstleister im Zielland. | Dieselbe Nummer bei der Post des Ziellandes eingeben. |
| Sendung zugestellt | Zugestellt - oder an den Absender zurückgegangen. Die Post verwendet die Meldung für beides. | Den Verlauf darüber lesen: Stand vorher eine Rücksendung, ist das Paket beim Versender. |
Die vollständige Liste mit den Originalformulierungen steht in der Statushilfe der Post.
Wie lange das Paket nach dem gelben Zettel wartet
Die Regel klingt kompliziert: Die Abholfrist beginnt am Tag nach dem Zustellversuch und endet am dritten darauffolgenden Montag. Mindestens sind es 14 Kalendertage. In der Praxis heißt das: Egal an welchem Werktag der Zettel im Briefkasten lag, innerhalb derselben Woche endet die Frist am selben Montag.
| Zustellversuch | Abholen bis | Kalendertage |
|---|---|---|
| Montag, 28. September 2026 | Montag, 19. Oktober 2026 | 21 |
| Mittwoch, 30. September 2026 | Montag, 19. Oktober 2026 | 19 |
| Freitag, 2. Oktober 2026 | Montag, 19. Oktober 2026 | 17 |
Den letzten Abholtag schreibt der Zusteller auf die Benachrichtigung, nachrechnen ist also nur nötig, wenn der Zettel verloren ging. Eine Ausnahme verkürzt die Frist drastisch: Manche Versandhändler legen nur 5 Werktage fest. Bei Bestellungen aus großen Online-Shops lohnt deshalb der Blick auf das Datum am Zettel, bevor man sich auf drei Wochen verlässt.
Sendungen in einer Poststation lassen sich rund um die Uhr abholen, in Filialen und bei Post Partnern gelten deren Öffnungszeiten. Wie sich die Fristen von Post und GLS unterscheiden, zeigt der Vergleich im Ratgeber Paketshop und Abholstation.
Umleiten geht bis „In Zustellung“
Eine einzelne Sendung leiten Sie direkt in der Sendungsverfolgung oder in der Post App um. Mögliche Ziele sind eine Postfiliale, ein Post Partner, ein Hermes PaketShop, eine Poststation, ein Wunsch-Nachbar, ein Wunsch-Platz an Ihrer Adresse oder ein Wunschtag. Dass auch Hermes-Shops zur Auswahl stehen, erweitert die Zahl der möglichen Abholstellen.
Die Grenze ist der Status „In Zustellung“. Ist das Paket einmal im Fahrzeug, bleiben nur noch zwei Optionen: abstellen lassen oder beim Wunsch-Nachbarn abgeben.
Davon zu unterscheiden sind die dauerhaften Empfangsoptionen im Post-Konto. Sie sind kostenlos, greifen aber frühestens nach 3 Werktagen. Wer heute eine Abstellgenehmigung einrichtet und morgen ein Paket erwartet, ist zu spät dran und leitet diese eine Sendung besser einzeln um.
Was die Abstellgenehmigung nicht abdeckt
Mit der Abstellgenehmigung kommen Einschreiben, kleine Pakete und Post-Express-Sendungen in den Briefkasten, größere Pakete an einen von Ihnen festgelegten sicheren Platz. Ausgenommen sind Inkasso- und Wertsendungen, RSa- und RSb-Briefe sowie Sendungen, die persönlich oder eigenhändig zugestellt werden müssen. Ein Paket per Nachnahme wird also nie abgestellt.
Sendungen ohne Nummer im Post-Konto
Wer ein Post-Konto hat, sieht dort Sendungen an die eigene Adresse auch ohne Sendungsnummer. Die Voraussetzung: Die Daten beim Versender und im Post-Konto stimmen überein, also E-Mail-Adresse und die Schreibweise von Name und Adresse. Taucht ein Paket nicht auf, liegt es meist genau daran. Die sicherste Lösung ist, bei Online-Shops dieselbe E-Mail-Adresse zu verwenden wie im Post-Konto.
Das hat einen zweiten Vorteil: Den digitalen Abholcode in der Post App gibt es nur für Sendungen, die dem Konto eindeutig zugeordnet sind. Statusänderungen als Push-Nachricht aktivieren Sie in den Einstellungen der App.
Pakete aus Nicht-EU-Ländern: das Zollhindernis
Waren aus Drittstaaten müssen beim österreichischen Zoll angemeldet werden, bevor die Post sie zustellen kann. Fehlen dafür Unterlagen, etwa eine Rechnung, zeigt die Sendungsverfolgung ein Zollhindernis an. Die Post meldet sich zusätzlich per Brief, E-Mail oder App. Die fehlenden Dokumente laden Sie direkt in der Sendungsverfolgung hoch, danach laufen Verzollung und Zustellung normal weiter.
Die Importdokumente einer Sendung sind unter post.at/zoll/ plus Sendungsnummer abrufbar, mit dem Code von der Benachrichtigung, und zwar 3 Monate lang. Zu den Abgaben selbst verrechnet die Post laut ihrer Importseite einen Importtarif (Stand September 2026, inkl. USt):
| Warenwert der Sendung | Importtarif |
|---|---|
| bis 150 Euro | 7,20 € |
| 150 bis 1.000 Euro | 14,40 € |
| über 1.000 Euro | 43,20 € |
| zusätzlich, wenn die Post Sie wegen fehlender Unterlagen kontaktieren muss | 34,56 € |
Die letzte Zeile ist der teure Teil. Wer bei einer Bestellung aus Großbritannien, der Schweiz oder China die Rechnung gleich griffbereit hat und rasch hochlädt, spart sich dieses Bearbeitungs- und Lagerentgelt. Bestellt der Shop über das IOSS-Verfahren, fällt bei Sendungen unter 150 Euro kein Importtarif an. Wie Einfuhrumsatzsteuer und der Pauschalzoll von 3 Euro seit Juli 2026 berechnet werden, steht im Ratgeber Zollgebühren beim Paketversand.
Nachforschung: Nur der Absender darf sie beauftragen
Das überrascht viele Empfänger. Vertragspartner der Post ist der Versender, deshalb kann nur er eine Nachforschung beauftragen. Als Empfänger einer Online-Bestellung wenden Sie sich an den Shop.
Sinnvoll ist eine Nachforschung frühestens 5 Tage nach Aufgabe, und nur, wenn das Paket tatsächlich bei der Post angekommen ist. Steht noch „Elektronische Auftragsdaten wurden vom Versender übermittelt“, hat die Post die Sendung nie gesehen. Gute Gründe sind dagegen:
- Der Status ändert sich seit 3 bis 5 Werktagen nicht.
- Die Verfolgung zeigt „zugestellt“, beim Empfänger ist aber nichts angekommen.
- Die übliche Laufzeit ist deutlich überschritten.
Die Frist dafür beträgt bei Paketen und Post Express im Inland 3 Monate, bei internationalen Sendungen 6 Monate. Die Nachforschung ist derzeit kostenlos. Beschädigungen meldet der Absender innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung. Für Rückfragen erreichen Sie die Post-Hotline kostenlos unter +43 800 010 100.
Bringt die Nachforschung nichts, führt der Weg über eine schriftliche Beschwerde zur kostenlosen Schlichtungsstelle der RTR. Wie das abläuft und welche Belege Sie brauchen, erklärt der Ratgeber Paket verloren oder beschädigt.