Paketsteuer Österreich - was ab 1. Oktober 2026 gilt

2 Euro pro Paket ab 1. Oktober 2026: Wen die Paketsteuer trifft, warum daraus 2,40 Euro werden und warum beim Selbstversand nichts anfällt.

Ab 1. Oktober 2026 hebt Österreich 2 Euro Steuer auf jedes Paket ein, das ein großer Versandhändler im Inland zustellt. Bezahlen muss sie der Händler, nicht der Empfänger. Nur wird kaum ein Händler sie schlucken: Gibt er sie weiter, stehen 2,40 Euro auf der Rechnung, weil auf die Steuer noch Umsatzsteuer kommt. Wer sein Paket selbst bei der Post oder einem Paketdienst aufgibt, zahlt keinen Cent davon.

Was im Paketsteuergesetz steht

Das Paketsteuergesetz ist beschlossen und seit 29. Juli 2026 kundgemacht, als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2027 und 2028 unter BGBl. I Nr. 62/2026. Es ist kein Entwurf mehr, auch wenn manche Fachseiten noch den Begutachtungsstand zeigen.

Die Eckpunkte laut Kurzdarstellung des Finanzministeriums:

  • 2 Euro je zugestelltem Paket im Inland. Alternativ darf der Händler 2 Euro pro Bestellung abrechnen, unabhängig davon, in wie viele Pakete sie zerfällt. Diese Wahl gilt einheitlich für ein ganzes Quartal.
  • Steuerschuldner ist der Versandhändler. Erfasst wird nur, wer im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz im Inland gemacht hat.
  • Marktplätze haften mit. Über eine Plattformfiktion gilt der Marktplatz als Versandhändler für das, was über seine Schnittstelle verkauft wird.
  • Abgerechnet wird quartalsweise über FinanzOnline, jeweils bis zum letzten Tag des Folgemonats. Die erste Erklärung betrifft das vierte Quartal 2026 und ist bis 31. Jänner 2027 fällig.

Das Finanzministerium rechnet mit 280 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Sie dienen der Gegenfinanzierung der Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Lebensmittel.

Die 100-Millionen-Grenze entscheidet alles

Maßgeblich ist der Versandhandelsumsatz im Inland, nicht der Konzernumsatz weltweit. Deshalb trifft die Steuer den heimischen Fachhändler mit eigenem Onlineshop nicht - und der Sitz des Unternehmens spielt umgekehrt keine Rolle. Ein deutscher Versender, der nach Österreich liefert und hier über der Grenze liegt, schuldet die Steuer genauso.

Warum aus 2 Euro 2,40 Euro werden

Die Umsatzsteuer bemisst sich an allen preisrelevanten Bestandteilen einer Lieferung, und dazu zählt die Paketsteuer selbst. Schlägt ein Händler die 2 Euro auf den Preis, kommen 20 Prozent obendrauf. Beim Kunden landet also eine Verteuerung von 2,40 Euro pro Sendung, wie der Standard vorrechnet. Ob und wie stark ein Händler weitergibt, entscheidet er selbst - die Österreichische Post erwartet laut help.ORF.at, dass die Versandhändler die Abgabe den Endkunden verrechnen werden, und rechnet mit einem dämpfenden Effekt auf das Paketvolumen.

Diese Händler sind betroffen

Der Kreis ist überschaubar. Die Salzburger Nachrichten kommen auf Basis von Umsatzschätzungen des Marktforschers EBCD auf 16 direkt betroffene Händler und Marktplätze: Amazon, Otto, Zalando, Temu, Shein, AliExpress, eBay, Apple, IKEA, MediaMarkt, XXXLutz, Shop-Apotheke, Universal und Best Secret sind darunter. Refurbed ist ein Grenzfall, der Jahresumsatz liegt zwischen 90 und 110 Millionen Euro. Je nach Stichtag und Schätzmethode schwankt die Zahl zwischen 15 und 16.

Der zweite, größere Kreis fällt in der Diskussion oft unter den Tisch: Rund 4.000 österreichische Händler verkaufen über diese Marktplätze. Sie zahlen die Steuer nicht selbst, tragen sie aber mit, sobald die Plattform sie über die Gebühren weiterreicht.

Der Widerstand ist entsprechend laut. Otto hat rechtliche Schritte angekündigt, Amazon spricht von einer faktischen Diskriminierung ausländischer Versandhändler, Zalando von einem volkswirtschaftlichen Bumerang. Auch das Wirtschaftsministerium hat europarechtliche Bedenken angemeldet. Am Termin 1. Oktober ändert das vorerst nichts.

Was nicht besteuert wird

  • Geschäft zu Geschäft und privat zu privat. Erfasst sind nur Versandhandelsumsätze an Verbraucher und bestimmte Unternehmergruppen.
  • Click & Collect. Wer online bestellt und im Geschäftslokal abholt, löst keine Zustellung aus. Dasselbe gilt, wenn der Kaufvertrag im Geschäft geschlossen wurde und die Ware nur nachgeliefert wird.
  • Zustellungen ins Ausland. Die Steuer knüpft an die Zustellung im Inland an. Was ein österreichischer Shop nach Deutschland schickt, bleibt außen vor.
  • Unverpackte Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge sowie Essenslieferungen in atypischen Verpackungen wie Pizzakartons oder offenen Sackerln.

Der Stichtag hängt an der Zahlung, nicht an der Zustellung

Das ist der Punkt, an dem sich vor dem 1. Oktober noch etwas holen lässt. Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Annahme der Zahlung - also üblicherweise beim Checkout, nicht bei der Übergabe an der Haustür. Anzuwenden ist das Gesetz auf Zustellungen, für die die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entsteht.

Tipp: Größere Bestellungen vor dem 1. Oktober bezahlen

Wer am 29. September bezahlt und das Paket am 3. Oktober bekommt, löst keine Paketsteuer aus - die Steuerschuld wäre vor dem Stichtag entstanden. Bei einer geplanten Anschaffung mit mehreren Teillieferungen kann das ein paar Euro ausmachen. Auf Rechnung oder per Nachnahme bezahlte Bestellungen bringen diesen Vorteil nicht, weil die Zahlung dort später erfolgt.

Die Kehrseite: Einmal entstanden, kann die Steuerschuld nach der Zustellung nicht mehr entfallen. Eine Retoure ändert daran nichts, der Händler bleibt auf den 2 Euro sitzen. Wird dagegen vor der Zustellung storniert, kommt es zu keiner steuerpflichtigen Zustellung. Aufzeichnungen darüber muss der Händler sieben Jahre aufbewahren.

Paketsteuer, Pauschalzoll und EU-Gebühr sind drei verschiedene Dinge

Innerhalb weniger Monate treffen drei neue Belastungen auf denselben Karton, und in der Berichterstattung verschwimmen sie regelmäßig. Sie haben unterschiedliche Auslöser und unterschiedliche Zahler.

AbgabeAb wannHöheZahltGilt für
Paketsteuer (Österreich)1. Oktober 20262 € je PaketVersandhändler ab 100 Mio. Umsatzjede Inlandszustellung im Versandhandel
Pauschalzoll (EU)1. Juli 20263 € je WarenpositionEmpfängerSendungen aus Drittländern bis 150 € Warenwert
Bearbeitungsgebühr (EU)geplant ab November 2026noch nicht festgelegtEmpfängerZollabwicklung von Kleinsendungen

Eine Bestellung bei einem chinesischen Marktplatz kann alle drei auslösen. Eine Bestellung beim Fachhändler in Wien keine einzige. Und eine Bestellung bei Zalando löst nur die Paketsteuer aus, weil die Ware aus dem EU-Binnenmarkt kommt und dort weder Zoll noch Bearbeitungsgebühr anfallen. Was bei Drittlandbestellungen im Detail dazukommt, steht im Beitrag zu den Zollgebühren.

Beim Selbstversand ändert sich nichts

Ein Paket an die Schwester in Salzburg, ein verkaufter Fernseher von der Kleinanzeigenplattform, ein Retourenpaket an den Händler: In keinem dieser Fälle liegt ein Versandhandelsumsatz vor. Es gibt keinen Versandhändler, der die Steuer schulden könnte, und die Tarife von Post, DPD, GLS oder DHL enthalten keine Paketsteuer. Was der Versand kostet, hängt weiter an Gewicht, Maßen und Anbieter - der Tarifrechner zeigt den Vergleich.

Wer gewerblich verkauft und deutlich unter 100 Millionen Euro Jahresumsatz liegt, ist ebenfalls nicht Steuerschuldner. Spürbar wird die Abgabe für kleine Händler nur dort, wo sie über einen der großen Marktplätze verkaufen.

Häufige Fragen

Zahle ich 2 Euro mehr, wenn ich ein Paket bei der Post aufgebe?

Nein. Die Steuer trifft die Zustellung im Rahmen von Versandhandelsumsätzen. Ein privat aufgegebenes Paket ist kein Versandhandel, egal ob es an Verwandte geht oder an den Käufer eines privat verkauften Gegenstands.

Fällt die Steuer auch an, wenn ich mir das Paket in einen Paketshop liefern lasse?

Ja. Besteuert wird die Zustellung im Inland, und als zugestellt gilt ein Paket, sobald es in die Verfügungsmacht des Empfängers gelangt. Ausgenommen ist ausdrücklich nur die Abholung im Geschäftslokal des Händlers, also Click & Collect. Ein Paketshop oder eine Abholstation ist kein Geschäftslokal des Händlers, sondern eine Station des Zustellers.

Gilt die Paketsteuer auch für Bestellungen aus Deutschland?

Ja, sofern der Händler in Österreich über der 100-Millionen-Grenze liegt. Nach Angaben von help.ORF.at haben 14 von 15 betroffenen Versandhändlern ihren Sitz im Ausland. Entscheidend ist nicht, woher das Paket kommt, sondern dass es im Inland zugestellt wird.

Sehe ich die Steuer auf der Rechnung?

Das Gesetz schreibt keinen gesonderten Ausweis vor. Manche Händler werden sie als eigene Position führen, andere in die Versandkosten oder in den Produktpreis einrechnen. Ein Preisvergleich zweier Shops im Oktober sagt deshalb mehr aus als die Suche nach einer Zeile mit dem Wort Paketsteuer.

Kann die Steuer noch gekippt werden?

Möglich ist es. Das Gesetz ist kundgemacht und tritt planmäßig in Kraft, aber Otto hat rechtliche Schritte angekündigt und ein längeres Verfahren in Aussicht gestellt. Bis eine Entscheidung fällt, gilt die Steuer.

Für Bestellungen ab Oktober lohnt der Blick auf den Endpreis inklusive Versand statt auf den Produktpreis, weil die 2,40 Euro je nach Händler an ganz unterschiedlichen Stellen auftauchen. Und bei mehreren Artikeln vom selben Anbieter zahlt sich eine Bestellung statt drei einzelner aus - jede zusätzliche Bestellung kann eine weitere Paketsteuer auslösen.

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