Paket für jemand anderen abholen: Vollmacht und Ausweis

DPD will nur den Ausweis, GLS eine schriftliche Vollmacht, bei der Post zählt die Benachrichtigung: Was Abholer bei welchem Paketdienst mitbringen müssen.

Wer für die Nachbarin oder den Sohn ein Paket abholt, stößt bei vier Paketdiensten auf vier verschiedene Regeln. DPD lässt Familie und Freunde mit dem eigenen Ausweis abholen, GLS verlangt eine unterschriebene Vollmacht, und bei der Post kommt es vor allem darauf an, wer die Benachrichtigung in der Hand hat. Eine Vollmacht auf einem karierten Zettel hilft dabei nur bei einem der drei.

Mann zeigt am Schalter einer Paketannahme Abholnachricht am Handy und Ausweis vor

Was Abholer bei welchem Paketdienst brauchen

PaketdienstFiliale oder PaketshopAbholstation
Österreichische PostBenachrichtigung (Papier oder weitergeleitete e-Benachrichtigung), bei Zweifeln an der Identität ein LichtbildausweisAbholcode aus der Benachrichtigung
DPDeigener amtlicher Lichtbildausweis, keine VollmachtAbholcode aus E-Mail oder SMS
GLSschriftliche Vollmacht plus Personalausweis oder ReisepassPaketBox nach den Hinweisen in der Benachrichtigung
Hermesamtlicher Lichtbildausweis, für Dritte keine eigene Regel veröffentlichtauf der Website nur PaketShops genannt

Quellen: AGB Paket Österreich und Website der Post, FAQ von DPD und GLS Österreich, Abholhinweise von Hermes Österreich (Stand Oktober 2026).

An den Stationen von Post und DPD entscheidet der Code. Wer ihn hat, öffnet das Fach, ein Ausweis wird dort nicht verlangt. Das ist bequem und zugleich der Grund, warum man Abholcodes nicht leichtfertig weitergeben sollte.

Post: Wer die Benachrichtigung hat, bekommt das Paket

Die AGB Paket Österreich regeln die Abholung erstaunlich knapp. Ein hinterlegtes Paket wird an die Person abgegeben, die über die Benachrichtigung verfügt und sie vorweist. Ausnahmen gibt es zwei: wenn der Absender eine Zusatzleistung gebucht hat, die etwas anderes vorsieht, etwa den Vermerk „Persönlich“, oder wenn Zweifel an der Identität bestehen. Dann darf die Post einen amtlichen Lichtbildausweis verlangen. Wer keinen hat, kann seine Identität laut AGB auch über einen Zeugen nachweisen, der sich wiederum ausweist.

Praktisch heißt das: Der gelbe Zettel gehört in die Hand der Person, die abholt, und ihren eigenen Ausweis sollte sie trotzdem einstecken. Noch einfacher geht es digital. Wer die e-Benachrichtigung per E-Mail oder in der Post App bekommt, kann sie laut Post einfach weiterleiten und damit eine andere Person zur Abholung berechtigen. Liegt das Paket in einer Poststation, reicht der Code aus dieser Nachricht.

Ist der Zettel verloren, wird es schwieriger. In der Filiale braucht es dann die Sendungsnummer und einen Lichtbildausweis. Für eine Poststation schickt das Kundenservice den Abholcode erst nach Vorlage eines Lichtbildausweises neu.

Die Postvollmacht: 31,80 Euro für zwei Jahre

Wer regelmäßig jemand anderen abholen lassen will, etwa für einen Angehörigen im Spital oder während eines längeren Auslandsaufenthalts, kann eine Postvollmacht erteilen. Sie kostet 31,80 Euro für zwei Jahre und gilt für bis zu fünf Personen, Firmen können bis zu 20 benennen. Beantragt wird sie online oder in einer Filiale, die Gültigkeitsdauer und die erfassten Sendungsarten legt man dabei selbst fest.

Der Unterschied zu einer gewöhnlichen Vollmacht: Bevollmächtigte müssen kein Papier vorlegen, sondern sich nur ausweisen. Und sie dürfen mehr als Pakete entgegennehmen, nämlich auch Einschreiben, Geldbeträge und behördliche RSa- und RSb-Briefe. Ausgenommen bleiben nur Sendungen mit dem Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“.

Eine selbst geschriebene Vollmacht ersetzt das bei der Post nicht. Als übernahmsberechtigt nennen die AGB neben gesetzlichen Vertretern nur Personen mit Postvollmacht oder mit einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Vollmacht. Die beglaubigte Vollmacht muss bei jeder Übernahme vorgelegt werden. Für ein einzelnes Paket ist beides überdimensioniert, dafür reicht die Benachrichtigung.

Ersatzempfänger an der Haustür

Nicht verwechseln: Ist beim Zustellversuch niemand da, darf die Post ein Paket ohne Wertangabe und ohne Nachnahme laut AGB auch einem Wohnungs- oder Hausnachbarn geben, sofern der Empfänger dem nicht widersprochen hat. Anwesende Mitbewohner oder Angehörige dürfen als Ersatzempfänger ohnehin übernehmen. Dafür braucht niemand eine Vollmacht. Wer das nicht will, kann der Post schriftlich bestimmte Personen als einzige Ersatzempfänger nennen.

DPD: Ausweis reicht, Vollmacht nicht nötig

Am unkompliziertesten ist DPD. Auf die Frage, ob man ein Paket für ein Familienmitglied oder einen Freund abholen kann, antwortet DPD Österreich in seinen FAQ mit Ja. Mitzubringen ist der eigene amtliche Lichtbildausweis. Auch die Benachrichtigungskarte braucht man im Pickup-Paketshop nicht unbedingt, ein Nachweis der Person genügt, und das gilt ausdrücklich auch für jemanden, der im Namen des Empfängers abholt.

Alternativ kann man den Abholcode vorzeigen, den DPD per E-Mail oder SMS an den Empfänger schickt. Ohne Code läuft die Abholung über Ausweis und Unterschrift. Den Ausweis lesen die Paketshops dabei per Scanner aus. Laut DPD wird kein Foto des Ausweises gespeichert, erfasst werden nur die nötigen Daten.

In der Pickup-Paketstation zählt nur der Code aus der Benachrichtigung, meist ohne Unterschrift.

GLS: ohne unterschriebene Vollmacht keine Übergabe

GLS ist am strengsten. Holt jemand anderer ab, muss er laut GLS Österreich eine Vollmacht des Empfängers vorzeigen. Das Formular steht auf der Rückseite der Benachrichtigungskarte, als PDF gibt es es auf der GLS-Website. Darauf gehören Name und Anschrift des Empfängers und des Abholers, Ort, Datum und die Unterschrift des Empfängers. Der Abholer bringt die Vollmacht und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Das gilt für den GLS PaketShop ebenso wie für das GLS-Depot. Landet ein Paket nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch dort, liegt es ab dem Folgetag nur 4 Arbeitstage bereit, und vor der Abholung muss man das Serviceteam kontaktieren, damit das Paket vorbereitet wird. Wer jemand anderen schickt, sollte das also nicht auf den letzten Tag legen.

Hermes: Ausweis, sonst wenig Regeln

Hermes Österreich verlangt bei der Abholung im PaketShop laut seinen Abholhinweisen einen amtlich gültigen Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Wie es mit der Abholung durch eine andere Person aussieht, regelt Hermes auf seiner österreichischen Website nicht. Wer jemand anderen schickt, gibt ihm am besten die Benachrichtigungskarte und eine kurze unterschriebene Vollmacht mit Namen und Adresse beider Personen mit und klärt im Zweifel vorher mit dem Kundenservice, ob das reicht. Für Versandhausbestellungen, die direkt in einen PaketShop gehen, gilt eine Frist von höchstens 10 Tagen.

Sendungen, die nur der Empfänger selbst bekommt

Bei manchen Paketen hilft keine Vollmacht. Bei der Post sind das Sendungen mit dem kostenpflichtigen Vermerk „Persönlich“: Sie werden laut AGB nur an den Empfänger selbst nach Identitätsprüfung abgegeben. Als Beispiel nennt die Post bei AllesPost Handys mit einem Vertrag, den der Empfänger bei der Übergabe unterschreibt. Auch GLS kennt Paketarten, die nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises an den Empfänger persönlich gehen.

Wer häufig nicht da ist und niemanden schicken will, umgeht das Problem an anderer Stelle: mit einer Abholstation, die rund um die Uhr offen hat, oder mit einer Post Empfangsbox im eigenen Haus. Wie lange die einzelnen Dienste ein Paket aufheben, bevor es zurückgeht, steht im Ratgeber zu Paketshop und Abholstation. Und wenn unklar ist, wo ein Paket überhaupt liegt, hilft der Ratgeber Wo ist mein Paket?

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